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Genehmigungsanträge und Umweltabnahme
Wir ermitteln die erforderlichen Genehmigungen, erstellen die passenden Antragsunterlagen und übernehmen die gesetzlich vorgeschriebenen Kontrollen für Ihren Betrieb.
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Genehmigungsanträge und Umweltabnahme
Sie planen ein nach der Commodo-Incommodo-Gesetzgebung in Luxemburg genehmigungspflichtiges Projekt oder Vorhaben und suchen ein Büro, das Sie bei einer Genehmigungsprozedur eines unterstützt?
Dann sind Sie bei der ENECO Ingénieurs-Conseils S.A. genau richtig: Wir begleiten und beraten Sie während des gesamten Verfahrens, unabhängig von der Art Ihres Projekts (z.B. Erdarbeiten, bestehender Industrie-, Handwerks- oder landwirtschaftlicher Standort, Neubau eines Büro- oder Produktionsgebäudes oder einer Wohnanlage).
Sie haben bereits eine Betriebsgenehmigung des zuständigen Ministeriums erhalten und sind darin behördlich aufgefordert, eine erstmalige oder regelmäßige Abnahme der umweltrelevanten Genehmigungsanforderungen durch eine zugelassene Stelle durchführen zu lassen?
ENECO Ingénieurs-Conseils S.A. verfügt über die Akkreditierung der Umweltbehörde im Kompetenzbereich F1 und kann Sie auch bei den erforderlichen Abnahmen fachkundig begleiten. Wir bieten Ihnen an, Ihren Standort auf der Grundlage der in Ihren Genehmigungen festgelegten Planungs- und/oder Betriebsbedingungen sowie der geltenden Vorschriften zu überprüfen und abzunehmen.
Unsere Leistungen umfassen:
- Gehnemigungsanträge
- Beratung und Erläuterung des Verfahrens: Wir helfen Ihnen dabei, die für Ihren Betrieb erforderlichen Genehmigungen zu ermitteln. Für den Betrieb einer klassifizierten Einrichtung ist ein Genehmigungsantrag erforderlicht.
- Erstellung der Antragsunterlagen für die Betriebsgenehmigung: Wir erstellen alle Arten von Genehmigungsanträgen (Klasse 2, 3A, 3B, 1, 1A, 1B oder 4) gemäß dem Gesetz über klassifizierte Betriebe sowie gemäß dem Wassergesetz, dem Abfallgesetz und dem Gesetz über Industrieemissionen.
- Stellungnahme gemäß den besten verfügbaren Techniken: Wenn Ihr Betrieb der am 9. Mai 2014 geänderten Verordnung über Industrieemissionen unterliegt, ist eine Stellungnahme gemäß den besten verfügbaren Techniken im Einklang mit der geltenden europäischen Durchführungsentscheidung vorzulegen. Unabhängig davon, ob Sie in der Industrie, im Handwerk, in der Abfallwirtschaft, in der intensiven Geflügel- und Schweinezucht oder in anderen Bereichen tätig sind, bieten wir Ihnen die Erstellung der Stellungnahme gemäß den für Ihren Betrieb geltenden Referenzdokumenten an, wobei wir die für Ihren Betrieb anwendbaren oder nicht anwendbaren bestverfügbaren Techniken ermitteln.
Definitionen:
Definition einer genehmigungspflichtigen Anlage: Jede industrielle, gewerbliche oder handwerkliche Einrichtung oder Anlage, ob öffentlich oder privat, jede Tätigkeit oder damit verbundene Aktivität sowie jedes Verfahren, das Gefahren oder Beeinträchtigungen hinsichtlich des Schutzes der Sicherheit, der Gesundheit oder des Wohlbefindens der Öffentlichkeit, der Nachbarschaft oder des Personals dieser Einrichtungen, der Gesundheit und Sicherheit der Arbeitnehmer sowie hinsichtlich der menschlichen und natürlichen Umwelt darstellen kann.
Definition einer Betriebsgenehmigung: Jeder genehmigungspflichtige Betrieb unterliegt einer sogenannten „Commodo-Incommodo“-Betriebsgenehmigung. Die Betriebsgenehmigungen legen die für den Umweltschutz sowie zur Gewährleistung der Sicherheit der Beschäftigten, der Öffentlichkeit und der Nachbarschaft im Allgemeinen erforderlichen Auslegungs- und Betriebsbedingungen fest.
Die besten verfügbaren Techniken stellen den effizientesten und fortschrittlichsten Entwicklungsstand der Tätigkeiten und ihrer Betriebsweisen dar, wodurch Emissionen und Auswirkungen auf die Umwelt insgesamt vermieden oder, falls dies nicht möglich ist, verringert werden können. Unter „Techniken“ versteht man die eingesetzten Technologien (Produktionsverfahren und/oder Verfahren zur Abfallaufbereitung), aber auch die Auslegung der Anlage, ihre Errichtung, Wartung und ihren Betrieb (organisatorische Vorkehrungen und Präventionsmaßnahmen) sowie ihre Stilllegung.
- Umweltabnahme
- Regelmäßige Kontrollen: Wir bieten Ihnen die Durchführung der vorgeschriebenen regelmäßigen Kontrollen für klassifizierte Betriebe an, wie beispielsweise die fünfjährlichen Kontrollen im Zusammenhang mit den Auflagen der Betriebsgenehmigung im Abschnitt „Schutz des Bodens und des Untergrunds“.
- Zehnjahreskontrolle: Wir bieten Ihnen an, Ihren Standort 10 Jahre nach Erhalt Ihrer Betriebsgenehmigung auf die Einhaltung der in Ihren Genehmigungen und den gesetzlichen Vorschriften festgelegten Betriebsbedingungen zu überprüfen.
Definitionen:
Eine Umweltabnahme besteht darin, die Konformität Ihrer Anlage mit den Bedingungen zu überprüfen, die in Ihrer vom für Umweltfragen zuständigen Ministerium erteilten Betriebsgenehmigung festgelegt sind.
Eine Zehnjahreskontrolle ist eine Umweltabnahme, die 10 Jahre nach Erhalt Ihrer vom für Umweltfragen zuständigen Ministerium erteilten Betriebsgenehmigung durchgeführt werden muss.
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